ABG

1. Haftung

Durch die Hundeschule Team-Dogs wird für Schäden, Verluste und/oder Unfälle keine Haftung übernommen.
Jeder Teilnehmer, der das Angebot der Hundeschule Team-Dogs in Anspruch nimmt, sowie der Halter des Hundes treten für alle Schäden, die von ihm und dem Hund verursacht wurden, selbst ein.
 
Die Teilnahme oder der Besuch von Kursen und Unterrichtseinheiten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.
 
Begleitpersonen sind durch den entsprechenden Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz und einer entsprechenden Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Hunde mit einer ansteckenden Krankheit dürfen an den Unterrichtsstunden nicht teilnehmen. Ein gültiger Impfpass des teilnehmenden Hundes ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

2. Abschluss der Vertrages

Eine Anmeldung ist für die Teilnahme an Veranstaltungen der Hundeschule Team-Dogs erforderlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung der Kurs- und Unterrichtsgebühr.
Die Anmeldung ist verbindlich.

Mit der Annahme der Anmeldung durch die Hundeschule Team-Dogs kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldung zu Gruppen- und Einzelunterrichtsstunden bedarf keiner bestimmten Form. Eine gültige Anmeldung für Seminare, Kurse und Workshops bedarf der Schriftform.

3. Kursgebühr / Bezahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Preise der Hundeschule Team-Dogs. Die Entrichtung der Kursgebühr ist, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, mit der Anmeldung fällig.
Gruppen- und Einzelstunden sind spätestens mit Abschluss der Unterrichtsstunde in bar zu entrichten.

Seminar-, Kurs- und Workshopgebühren sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Erst mit Eingang der Gebühr besteht ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz der gebuchten Veranstaltung.

4. Stornierung durch den Teilnehmer

Gebuchte Teilnahmen an Einzel- und Gruppenstunden können bis 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunde durch den Teilnehmer kostenfrei storniert werden. Einzel- und Gruppenstunden, die später als 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunde durch den Teilnehmer abgesagt wurden, oder Unterrichtsstunden, zu denen der angemeldete Teilnehmer nicht erscheint, werden voll berechnet.  
Ebenso wird eine durch den Teilnehmer vorzeitig beendete Einzel- und/oder Gruppenstunde voll berechnet.

Im Falle des Rücktritts bei Seminaren, Kursen und Workshops werden folgende Stornierungskosten erhoben:
Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden keine Kosten erhoben.
Bei Stornierungen, die später als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, oder bei Nichterscheinen, wird eine Gebühr in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr berechnet.
Bei einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung werden entrichtete Gebühren nicht zurückerstattet.

5. Stornierung durch die Hundeschule Team-Dogs

Die Hundeschule Team-Dogs behält sich vor, jegliche geplante Veranstaltung und Unterrichtsstunden abzusagen (z. B. bei Nichterreichen der gebotenen Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Hundeerziehungsberaters, bzw. des Kursleiters, bei Gegebenheiten, die die Durchführung der Veranstaltung erschweren würden, oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse). In diesem Fall werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Allgemeine Bedingungen

Alle Hunde sind, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stets an der Leine zu führen. Anweisungen des Veranstalters sind, in Bezug auf die Sicherheit der anwesenden Personen und Tiere, unverzüglich Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Nichtbeachten von Anweisungen des Veranstalters eingetreten sind, hat die Person zu haften, die sich den Anweisungen widersetzte oder diese nicht unverzüglich befolgte.

Das Team der Hundeschule Team-Dogs hat in seiner Funktion als Hundeerziehungsberater bei der Erziehung des Hundes nur beratende Funktion. Für Folgen, die durch Ausführungen von Trainingsvorschlägen entstehen, haftet der Hundehalter selbst.

Kothaufen des eigenen Hundes sind durch die Hundehalter selbstständig, unaufgefordert zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die entsprechenden Entsorgungsutensilien (z. B. Kunststofftüten) sind vom Hundehalter selbst mitzubringen.

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an Gruppenveranstaltungen ausgeschlossen.

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